Sollte einer der unten aufgeführten Sachverhalte auf Sie zutreffen, bitten wir um Einsendung der entsprechenden Bescheide/Unterlagen (in Kopie):
- Hinzutreten zusätzlicher Renten
- Wegfall zusätzlicher Renten
- Veränderung in der Art Ihrer Rente (Umwandlung einer Rente)
- Veränderung in der Höhe Ihrer Rente (Änderungen, die sich auf die Entgeltpunkte auswirken)
- Verlängerung von befristeten Renten
- Änderung oder Hinzutreten von Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit, solange Sie die individuelle Regelaltersgrenze nicht überschritten haben.
Wenn keiner der oben genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, müssen Sie uns keine Unterlagen einreichen.
Die Rentenanpassungsmitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli eines Jahres benötigen wir nicht.