Informationen für
Versorgungsempfänger

In den nachfolgenden Fragen und Antworten haben wir auf einige Formulare hingewiesen, diese finden Sie hier im Direktzugriff. Das gedruckte und unterschriebene Formular senden Sie bitte an die für Sie relevante Decadia-Posteingangsadresse.

Hinweis: Möchten Sie uns Ihre neue Adresse oder Bankverbindung mitteilen, nutzen Sie bitte die folgenden Formulare. Eine Änderung kann nur akzeptiert werden, sofern das Formular unterschrieben ist.

Ihre neue Adresse teilen Sie uns bitte schriftlich mit.

Gerne können Sie hierzu unser vorgefertigtes Formular verwenden. Dieses finden Sie weiter oben verlinkt.

Ihre neue Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit. 

Gerne können Sie hierzu unser vorgefertigtes Formular verwenden. Dieses finden Sie weiter oben verlinkt.

Bei pflichtversicherten Rentnern (KVdR-Versicherte) werden Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung im Rahmen des elektronischen Zahlstellenverfahrens vom Versorgungsträger von der betrieblichen Versorgungsleistung einbehalten und an die Krankenkasse direkt übermittelt.

Decadia ermittelt nur die Steuern, die auf die betriebliche Versorgungsleistung anfallen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden alle Ihre weiteren Einkünfte berücksichtigt, insbesondere auch der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente.
Betriebliche Versorgungsleistungen aus dem Pensionsfonds werden grundsätzlich nicht netto, sondern als Bruttorente ausgezahlt und müssen vom Versorgungsempfänger versteuert werden.

Sollte einer der unten aufgeführten Sachverhalte auf Sie zutreffen, bitten wir um Einsendung der entsprechenden Bescheide/Unterlagen (in Kopie):

  • Hinzutreten zusätzlicher Renten
  • Wegfall zusätzlicher Renten
  • Veränderung in der Art Ihrer Rente (Umwandlung einer Rente)
  • Veränderung in der Höhe Ihrer Rente (Änderungen, die sich auf die Entgeltpunkte auswirken)
  • Verlängerung von befristeten Renten
  • Änderung oder Hinzutreten von Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit, solange Sie die individuelle Regelaltersgrenze nicht überschritten haben.

Wenn keiner der oben genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, müssen Sie uns keine Unterlagen einreichen.

Die Rentenanpassungsmitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli eines Jahres benötigen wir nicht.

Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde inklusive der Personalnummer Ihres verstorbenen Angehörigen ein – Ihr Anspruch wird dann geprüft und Sie erhalten weitere Nachricht.

Sie haben weiterführende Fragen?
Dann erreichen Sie uns postalisch.